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   OLG Frankfurt, 15.01.1991 - 6 UF 173/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,4409
OLG Frankfurt, 15.01.1991 - 6 UF 173/90 (https://dejure.org/1991,4409)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.01.1991 - 6 UF 173/90 (https://dejure.org/1991,4409)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Januar 1991 - 6 UF 173/90 (https://dejure.org/1991,4409)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Minderjährige unverheiratete Kinder; Befriedigung der Unterhaltsansprüche; Erziehungsgeld; Verringerung des Selbstbehalts; Wiederheirat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1603

Papierfundstellen

  • FamRZ 1991, 594
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 12.04.2006 - XII ZR 31/04

    Rechtsnatur des Erziehungsgeldes; Berücksichtigung im Rahmen des

    Wegen der "mangelnden Unterhaltsfunktion des Erziehungsgeldes" könne sich der Unterhaltsschuldner nicht darauf berufen, er benötige es für seinen eigenen Unterhalt (OLG Frankfurt FamRZ 1991, 594; OLG Jena FamRZ 1999, 1526).
  • OLG Hamm, 26.05.1999 - 12 UF 88/98
    Der Senat hält deshalb entsprechend seiner ständigen Rechtsprechung eine Kürzung des Selbstbehalts auf 73 % für angemessen und geboten (s. dazu auch OLG Düsseldorf NJW-RR 1991 S. 1284; OLG Frankfurt FamRZ 1991 S. 594; OLG Celle NJW-RR 1994 S. 324; Wendl/Staudigl/Scholz a.a.O. § 2 Rdnr. 270; Kalthoener/Büttner Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 6. Auflage, Rdnr. 46).
  • OLG Celle, 10.03.2000 - 18 UF 279/99

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Der Entscheidung OLG Hamm FamRZ 2000, 311 f lag offenkundig ein anderer - leider nicht angegebener - Sachverhalt zu Grunde (wie sich bereits aus den dort zitierten Entscheidungen ergibt (vgl. z.B. OLG Frankfurt FamRZ 1991, 594)), bei dem nämlich der Eigenbedarf des unterhaltsverpflichteten Elternteils durch seinen neuen Ehegatten nicht gesichert wurde, bzw. die ehelichen Lebensverhältnisse von einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit beider Ehegatten geprägt war.
  • OLG Nürnberg, 22.02.1994 - 11 UF 3161/93

    Unterhaltspflicht der nicht sorgeberechtigten Mutter

    Die Verpflichtung der Klägerin, dem Beklagten Unterhalt zu bezahlen, zählt zu den in § 9 Satz 2 Erziehungsgeldgesetz angeführten Ausnahmen, mit der Folge, daß auch das Erziehungsgeld für die Erfüllung der Unterhaltspflicht heranzuziehen ist (vgl. hierzu: Kalthoener/Büttner, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 5. Aufl. 1993, Rdnr. 855; Palandt-Diederichsen, Kommentar zum BGB , 53. Aufl. 1994, § 1603 Rdnr. 5; OLG Düsseldorf, FamRZ 91, 592 und OLG Frankfurt, FamRZ 91, 594).
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